Demenzabteilung
In unserer beschützten Demenzabteilung werden 12 Personen mit demenzieller Erkrankung in Form einer beschützten gemeinsamen Wohngruppe betreut.





Die codegesicherte Abteilung bietet Sicherheit und Schutz für weglaufgefährdete oder orientierungslose Bewohner. Die Wohngruppe ist als sogenannter Rundlauf konzipiert, so dass die mobilen Bewohnerinnen und Bewohner ihrer inneren Unruhe und dem Bewegungsdrang jederzeit nachgehen können.
Neben einem lichtdurchfluteten Innenhof mit einem Hochbeet bietet diese Wohngruppe einen sog. „Erinnerungsgarten“, in dem unsere Bewohnerinnen und Bewohner die uns umgebende Natur genießen können.
Bilder finden Sie im Fotoalbum.
Die Unterbringung in der beschützten Demenzabteilung ist durch das Amtsgericht Überlingen zu genehmigen. Hierzu ist ein formloser Antrag zu stellen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unten stehend zum Download. Zur Beurteilung der Notwendigkeit dieser Unterbringung wird von Seiten des Amtsgerichts ein sog. Verfahrenspfleger bestellt, sowie ein Gutachten des Arztes angefordert. Hierfür können separate Kosten entstehen, deren Höhe aber von einer Vielzahl von persönlichen Faktoren abhängen, so dass eine exakte Höhe pauschal nicht genannt werden kann.