Heimmitwirkung
Das Gesetz für Teilhabe und Pflegequalität (TPQG) sieht vor, "dass die Einrichtungen die Mitwirkung und Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten und fördern sollen und die Bildung von Mitwirkungsgremien unterstützen".
Auf Grundlage dieser Regelung gibt es in Wespach ein Heimmitwirkungsgremium aus Bewohnenden. Bis zur Veröffentlichung der geplanten Handreichung zur Ausgestaltung der Mitwirkungsgremien durch die Sozialbehörden ist weiterhin der bisherige Heimbeirat tätig.









