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Alten- und Pflegeheim Wespach (Druckversion)

Heimbeirat

Heimbeirat

Die Landesheimmitwirkungsverordnung sieht vor, dass in Heimen bis 100 Bewohnern ein Heimbeirat aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern bestehen soll. Er ist die Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner. Der Heimbeirat wird für die Dauer von 2 Jahren von den Bewohnern gewählt.

Die letzte Heimbeirtatswahl im Alten- und Pflegeheim Wespach fand im Oktober 2022 statt. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.

http://www.wespach.de//de/pflege-pflegeplatz/heimbeirat